Im Rahmen der Neuerteilung und Bewertung von Bewilligungen, wird ab dem 15.02.2018 auf der Webseite des Zolls (www.zoll.de) der Fragebogen zur Selbstbewertung neu veröffentlicht. D.h. alle existierenden Fragebögen wurden überarbeitet und zu einem einheitlichem Fragebogen zusammengefasst.
Weiterhin ist es auch nicht notwendig die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger/Krankenkasse vorzulegen, welche für das Kriterium der steuerlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig waren.

Fragen zur Erstellung und Bearbeitung dieses Fragebogens können Sie direkt an Ihre IHK Ansprechpartnerin: Alexandra Querner, alexandra.querner@ihk-potsdam.de, Tel.: 0331 – 27 86 170 richten.