Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. leistet bei der Verwendung von Carnets ATA im Rahmen der internationalen Bürgenkette die Sicherheit für Einfuhrabgaben für den Fall, dass Pflichten im besonderen Zollverfahren verletzt werden.
Angesichts der US-Sanktionen gegen den Iran ist eine reibungslose Zahlungsabwicklung für den Rückbürgen des DIHK, Euler Hermes, nicht mehr möglich.
Der DIHK sieht sich daher gezwungen, das Carnetverfahren mit dem Iran ab sofort bis auf Weiteres auszusetzen.
Eine vorübergehende Einfuhr in den Iran ohne Carnet ist möglich. Der Importeur kann alternativ vorab eine Lizenz zur vorübergehenden Einfuhr beantragen. In diesem Fall muss allerdings beim Zoll eine Kaution hinterlegt werden.
Die Internetseite der Generalzolldirektion (www.zoll.de) erscheint im neuen Design. Unter “Service” finden Sie unter anderem die wichtigen und oft angefragten Links zu: Warenursprung und Präferenzen online, Elektronischer Zolltarif und den Internetzollanmeldungen.
Alle Links unter der Rubrik “Service” finden Sie hier:
Dreiecksgeschäfte – und Ihre Fehlerquellen! Wenn ein Dreiecksgeschäft vorliegt, dann gibt es so einige Dinge zu beachten. Bei Geschäften dieser Art ist besonders darauf abzusehen, wer welche Dokumente erstellen muss und welche Pflichten sich für den Versender (Lieferer) ergeben. Wir laden Sie herzlich ein, am 13. März 2018, Begin 16 Uhr in der IHK Potsdam am Zollstammtisch teilzunehmen!
Quelle: IHK Aachen
Zum Thema werden wir einen praktischen Ausblick von einem erfahrenen Logistiker erhalten. Herr Daniel Kalkbrenner, Niederlassungsleiter der Dachser SE, Air & Sea Logistics aus Berlin steht Ihnen als Experte zur Verfügung.
Ebenso sind die steuerlichen Aspekte unter einen besonderen Fokus zu stellen. Hier muss geprüft werden wo sich der steuerliche Ort befindet und wem in der Kette die Steuerfreiheit zugesprochen werden kann. Wer ist dann eigentlich Steuerschuldner und in welchem EU Staat muss diese abführt werden? Was passiert, wenn eine steuerliche Registrierung in einem anderen EU Staat notwendig sein wird? Für diese Fragen steht Ihnen Alexandra Querner, Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zur Verfügung.
Im Rahmen der Neuerteilung und Bewertung von Bewilligungen, wird ab dem 15.02.2018 auf der Webseite des Zolls (www.zoll.de) der Fragebogen zur Selbstbewertung neu veröffentlicht. D.h. alle existierenden Fragebögen wurden überarbeitet und zu einem einheitlichem Fragebogen zusammengefasst.
Weiterhin ist es auch nicht notwendig die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger/Krankenkasse vorzulegen, welche für das Kriterium der steuerlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig waren.
Quelle: IHK Schwaben_Fotolia
Fragen zur Erstellung und Bearbeitung dieses Fragebogens können Sie direkt an Ihre IHK Ansprechpartnerin: Alexandra Querner, alexandra.querner@ihk-potsdam.de, Tel.: 0331 – 27 86 170 richten.
Hiermit möchten wir interessierte Unternehmen am 12. Dezember 2017 von 16.00 – ca. 18.30 Uhr zum nächsten Zoll- und Außenwirtschaftsstammtisch in die IHK Potsdam einladen.
Quelle: IHK Aachen
Unter dem Motto: „Neues Jahr – Neues Glück – Was wird uns in 2018 erwarten“ versuchen wir eine Vorausschau über wesentliche Änderungen – Neuerungen – Veranstaltungen in 2018 aufzuzeigen. Hierfür wird Ihnen Christian Treichel von der International Trade Consulting aus Berlin eine kurze Vorschau auf die Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018 geben und darstellen, welche wesentlichen Änderungen anstehen und wie Sie entsprechende Maßnahmen im Unternehmen umsetzen könnten. Christian Treichel ist ein versierter Experte auf dem Gebiet und ein geschätzter Referent für die IHK „Up-Date Zoll“ Veranstaltungen in der Hauptstadtregion und Brandenburg.
Eines der wichtigsten Instrumente der Auslandsmarkterschließung ist die Messebeteiligung. Welche Länder zu den „abwicklungskritischen“ gehören und welche Möglichkeiten dennoch vorhanden sind (Carnet A.T.A., temporäre Ausfuhranmeldung) möchten wir Ihnen aufzeigen. Ebenso steht Ihnen Mathias Nix, Referent Messen der IHK Potsdam, für eine Vorschau der wichtigen Messen in 2018 zur Verfügung, und zeigt auf welche durch die IHK Potsdam mitorganisiert werden und wo entsprechende Fördermaßnahmen möglich sind.
Sie finden uns: Breite Str. 2a-c, 14467 Potsdam, Raum 372/373. Die Veranstaltung ist kostenfrei!
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 08. Dezember 2017 und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. Anmeldungen können Sie gerne per Mail an: mailto:alexandra.querner@ihk-potsdam.de senden.