Aktuelles

Newsticker International

Unser Newsticker zu Außenwirtschaft und Zoll gibt Hinweise, kurze Informationen und Veranstaltungstipps zu allen Themen aus den Bereichen  Zoll und Außenwirtschaftsrecht sowie der Bescheinigungspraxis für Außenwirtschaftsdokumente.
Infos rund um die Außenwirtschaft in Berlin-Brandenburg sowie Termine und Delegationsreisen unter www.aussenwirtschaft-bb.de
13. Sanktionspaket beschlossen
DEHSt wird nationale CBAM-Stelle in Deutschland
Die Bundesregierung hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) benannt. Weitere Informationen finden Sie hier.
12. Sanktionspaket gegen Russland
  • Ein Importverbot auf russische Diamanten ab dem 1. Januar 2024 (entsprechend einer Vereinbarung auf G7-Ebene).
  • Maßnahmen zur besseren Durchsetzung des Ölpreisdeckels.
  • Ein Importverbot für LPG-Produkte nach einer 12-monatigen Übergangsfrist.
  • Eine „No-Russia-Clause“, mit der Exporteure ihren Abnehmern vertraglich eine Verbringung kritischer Hochtechnologiegüter nach Russland verbieten müssen.
  • Ein Importverbot für Rohmaterialien zur Stahlproduktion.
  • Weitere Exportverbote für Dual-Use- und Hochtechnologiegüter.
  • Eine Pflicht zur Notifizierung von Finanztransfers von Russland kontrollierten EU-Unternehmen in Drittstaaten.
  • Klarstellungen, dass privat von Russland in die EU verbrachte Güter (insb. PKW) nicht den Sanktionen unterliegen.
  • Listung von weiteren 61 Personen und 86 Entitäten. Damit wurden bisher insgesamt 1645 Personen und 335 Entitäten gelistet
Abschaffung der Industriezölle in der Schweiz ab 2024
Ab 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr erhoben. Dieser Änderung hatte das Schweizer Parlament Anfang Februar 2023 zugestimmt. Neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte wird es auch eine Zolltarifanpassung geben. Ziel ist es, den komplexen Zolltarif zu vereinfachen und zu verschlanken.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Exportkontrolle: Gebührenverordnung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung am 15.09.2023 verkündet wurde und somit jetzt in Kraft getreten ist. Sie ist unter folgendem Link abrufbar: www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/248.
Die Gebührenerhebung beginnt ab dem 01.01.2024. Wie das BMWK weiter berichtet, werden für den Bereich der Exportkontrolle BMWK und BAFA die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.
Exportkontrolle: Aktualisierung der EU-Dual-use-Verordnung
Mit der Delegierten Verordnung vom 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab Mitte November 2023 in Kraft.
Die Vorab-Fassungen im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I finden Sie hier.
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen aktualisiert
Die deutsche Zollverwaltung hat eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben.
Exportkontrolle: Eisen- und Stahlprodukte
Nachweise für Eisen- und Stahlprodukte: Ab dem 30. September 2023 muss zum Zeitpunkt der Einfuhr ein Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Herstellung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, für die Zollbehörden bereitgehalten werden. Der Nachweis ist vorzulegen, wenn die Zollstelle es im Einzelfall verlangt. Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Langzeitlieferantenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen, aus denen der nichtrussische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht, anerkannt werden.
Quelle und weitere Infos: Zoll online - Russland
CBAM
Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanimus (CBAM) erfolgt schrittweise: Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase begonnen.
Großbritannien: Neue Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel ab 2024
Ab Ende Januar 2024 ändern sich die Vorschriften für Waren aus der EU. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Risikokategorie.
Erzeugnisse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, sogenannte SPS-Waren, unterliegen bei der Einfuhr veterinären, sanitären und phytosanitären Kontrollen (SPS-Kontrollen). Für Einfuhren von SPS-Waren aus der Europäischen Union (EU) galten seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Einfuhren aus anderen Drittländern. Nun führt die britische Regierung ein einheitliches System ein. Das neue Border Target Operating Model (TOM) enthält eine Übersicht über die Anforderungen. 
Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen (TOM risk categories) eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Die Auswirkungen auf Einfuhren aus der EU hängen von der Produktgruppe ab: Für tierische Erzeugnisse der mittleren Risikokategorie erhöhen sich beispielsweise die Anforderungen, während sie sich bei Pflanzenprodukten mit geringem Risiko verringern.  
Weitere Informationen finden Sie hier.
Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)
Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist zu entnehmen, dass ab sofort mit der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Zollanmeldung zur Verfügung steht. Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, die nicht als ATLAS-Teilnehmer registriert sind. Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die zunächst mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis erfolgen muss.
11.08.2023
EU weitet Sanktionen gegenüber Belarus aus
28.09.2023
Frist zur Teilnehmerumstellung auf ATLAS Release 3.0 auf 30.11.2023 verschoben.
10.08.2023
BMWK und BAFA beschleunigen Verfahren zur Exportkontrolle
10.07.2023
Aktuelle Entwicklungen im internationalen Zahlungsverkehr mit Belarus
Im Rahmen der Reduzierung der Geschäftstätigkeit in Russland und Belarus (https://www.rbinternational.com/de/media/Pressemeldungen_2023/update-zur-geschaeftstaetigkeit-der-rbi-in-russland.html) hat die österreichische Raiffeisen Bank International AG im Mai 2023 die Mehrheit belarussischer Banken über die Schließung der Korrespondenzkonten in Belarus zum 31. Juli 2023 informiert.
Angesichts dessen werden für die in Belarus tätigen Repräsentanzen und Unternehmen mit deutscher / europäischer Beteiligung ab 1. August zusätzliche Herausforderungen beim internationalen Zahlungsverkehr entstehen, zum Beispiel bei der Finanzierung ihrer Tätigkeit oder der Zahlungsabwicklung bei Export-/Importlieferungen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für deutsche Unternehmen / Exporteure bereits im Vorfeld nach möglichen Abrechnungslösungen zu suchen und sich bei ihren belarussischen Geschäftspartnern / Importeuren deutscher Güter zu erkundigen, ob diese sich auf die Änderungen vorbereitet haben, sodass die nicht sanktionierten Lieferungen fortgesetzt werden könnten und die Zahlungen im Rahmen der laufenden Verträge auch nach dem 1. August getätigt werden könnten.
Die Möglichkeit, die üblichen Korrespondenzbankbeziehungen für Zahlungen mit Geschäftspartnern aus Deutschland / der EU zu nutzen, wird laut öffentlichen Quellen ab 1. August 2023 seitens der Raiffeisen Bank International AG nur für Kunden der PRIORBANK und der BNB-Bank gelten. Die PRIORBANK ist die führende Privatbank in Belarus und gehört zur Raiffeisen Bank International AG, die BNB-Bank eine Privatbank mit georgischem Kapital.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bekanntlich nicht direkt von den Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) betroffen. Gleichwohl kann aber auch ein KMU mit den Anforderungen des LkSG in Berührung kommen, wenn es nämlich einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den Pflichten des LkSG unterliegt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt eine kleine Broschüre veröffentlicht, die sich als aktuelle Handreichung zwischen verpflichtenden Unternehmen und ihren Zulieferern versteht. Dieses Dokument enthält wichtige Fragen und Antworten für KMU, die nicht direkt vom LkSG betroffen sind.
12.04.2023
Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014
Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, steht unter www.zoll.de zum Download bereit.
14.03.2023
Leere (Mehrweg-)Verpackungen einfacher zur Zollabfertigung anmelden
Änderungen der "Delegierten Verordnung" traten Mitte März in Kraft
Wer Mehrwegverpackungen leer in die EU ein- und anschließend befüllt wieder ausführt, kann dafür seit dem 14. März das weniger aufwendige Verfahren einer konkludenten Zollanmeldung nutzen. Damit kommt die EU in weiten Teilen einer langjährigen Forderung der DIHK nach.
08.03.2023
Protektionismus setzt deutsche Unternehmen unter Druck
Die bundesweite Umfrage „Going International 2023“ der DIHK zu geopolitischen Herausforderungen, Handelshemmnissen, Lieferengpässen, Diversifizierung von Märkten und Lieferkettengesetz wurde veröffentlicht. Das sagen Brandenburger Unternehmen: www.ihk-potsdam.de/umfrageinternational2023 
01.03.2023
EU erlässt 10. Sanktionspaket
EU erlässt weitere Sanktionen gegenüber Russland kurz nach dem Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegenüber der Ukraine
 
Mit dem 10. Sanktionspaket hat die EU weitere Ausfuhrverbote im Wert von über 11 Milliarden Euro erlassen, um die russische Wirtschaft weiter von Industriegütern und kritischen Technologien abzuschneiden. Dazu zählen wichtige Güter wie Elektronik, Spezialfahrzeuge, Maschinenteile, Ersatzteile für Lkw und Triebwerke. Ferner gehören dazu auch Güter für das Baugewerbe, die Russland militärisch nutzen kann, z. B. Antennen oder Kräne.
 
Des Weiteren wurden weitere Einschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter mit fortschrittlicher Technologie erlassen. Es handelt sich dabei um 47 elektronische Bauteile, die z. B. für Drohnen, Raketen und Hubschrauber verwendet werden können. Um Umgehungslieferungen dieser Güter zu vermeiden, wurden erstmals auch Unternehmen aus dem Drittland in die Verbotsliste aufgenommen.
 
Darüber hinaus richten sich die neuen Sanktionen gegen Russlands Propagandamaschinerie und Oligarchen.
 
Weitere Einzelheiten sind unter dem nachstehenden Link zu finden: EUR-Lex - L:2023:059I:TOC - EN - EUR-Lex (europa.eu)
01/2023
Außenwirtschaftsportal
Einen Überblick der Angebote rund um das Thema Außenwirtschaft finden Sie seit kurzem auf dem Außenwirtschaftsportal Berlin-Brandenburg.
Markterschließung durch KMU – GRW-Markt-International
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.
19.04.2022
Beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung 
08.04.2022
Hilfspaket: Schutzschild der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Brandenburger Messe-Gemeinschaftsstände als Sprungbrett
Das Land Brandenburg fördert Gemeinschaftsstände auf Messen und die IHKs organisieren diese und nehmen den Ausstellern Verhandlungen mit der Messe ab, z.B. um einen günstigen, gut frequentierten Standort,. Sie koordinieren den Standbau und betreuen vor Ort.
Ansprechpartnerin: Antje Wendenburg, Telefon 0355 365-1311, E-Mail: wendenburg@cottbus.ihk.de
Den Brandenburger Messeplan 2024 finden Sie hier